1. Vermittlungs- und Reservierungsvertrag
Die Butjadingen Unterkunftsvermittlung im Folgenden kurz BUV genannt ist nicht
Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB. Auf der Buchungsplattform
https://www.butjadingen-vermietung.de stellt die BUV lediglich die technische
Lösung Dritter zur Buchung von Unterkünften wie Hotelzimmer, Ferienwohnungen,
etc. bereit. Durch die Vermittlung einer Leistung durch die BUV entsteht
unmittelbar keine vertragliche Beziehung zwischen Gast und touristischem
Leistungsträger. Eine vertragliche Beziehung wird nur direkt zwischen Gast und
touristischem Leistungsträger geschlossen. Eine solche vertragliche Beziehung
zwischen Gast und touristischem Leistungsträger (Beherbergungsvertrag) kommt
durch übersenden einer Reservierungsbestätigung in Form eines Faxes, einer E
Mail oder eines Briefes zustande; der Beherbungsvertrag schließt alle weiteren
vertraglichen Pflichten und Leistungen ein.
2. Haftung
Für Angaben, Auskünfte und Leistungen der Anbieter haftet die BUV nicht, sie
haftet auch nicht für Mängel der jeweiligen Unterkunft oder damit verbundener
Leistungen. Sollte es zu Beanstandungen kommen, so muss der Vertragspartner des
vorher geschlossenen Beherbergungsvertrages den Vermieter umgehend informieren,
um so unmittelbar für Abhilfe sorgen zu können. Die Haftung des Vermieters ist
auf den 2-fachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Gleiches gilt für Leistungen aus dem
Vermittlungsvertrag. Nur für eigene Vermittlungsfehler haftet die BUV; sie
haftet nicht für Fehler, die durch falsche Eingaben auf der Plattform
https://www.butjadingen-vermietung.de entstehen. Ausgeschlossen ist die Haftung
für leichte Fahrlässigkeit. Eventuelle Ansprüche sind binnen eines Monats ab dem
vertraglich vorgesehenen Reiseende anzumelden. Anderenfalls sind sie
ausgeschlossen.
3. Vermittlungs- und Reservierungsgebühr
... fällt für den Nutzer nicht an! Die Bezahlung der Leistungen der BUV erfolgt
über den touristischen Leistungsträger als Vertragspartner von BUV.
4. Zahlungsbedingungen
Bei der Online-Buchung erhalten Sie eine Bestätigung direkt an Ihre Mailadresse.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsmodalitäten vom jeweiligen Vermieter
gelten. Nach Eingang der Buchungsbestätigung bzw. des Mietvertrages setzen Sie
sich mit den Vermietern bzw. mit der in der Buchungsbestätigung angegeben
Person, welche vom Vermieter für die Schlüsselübergabe betraut wurde, direkt in
Verbindung, um sich über die Zahlungsmodalitäten und Schlüsselübergabe zu
verständigen. Auf der Buchungsbestätigung von der BUV sind der Endpreis der
gebuchten Leistung sowie eventuelle Zusatzleistungen ausgewiesen. Energiekosten,
Endreinigung sind im Preis enthalten, es sei denn, es wird besonders darauf
hingewiesen, dass Energiekosten, Endreinigung nicht im Preis inbegriffen sind.
Der Gästebeitrag (Kurtaxe) wird entsprechend der ortsüblichen Satzung erhoben
und ist ebenfalls zu zahlen.
5. Stornierung/Umbuchung
Die Bedingungen für die Stornierung einer gebuchten Leistung stellt der
entsprechende touristische Leistungsträger. Die Stornierung einer gebuchten
Leistung ist auch über den touristischen Leistungsträger möglich. Folgende
Kosten fallen bei Stornierung einer Buchung an:
Gültig für Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow, Einzelzimmer, Mehrbettzimmer:
- bis zum 30. Tag vor Anreise 0 %
- bis zum 28. Tag vor Anreise 15 %zzgl. 10 EUR Gebühr
- bis zum 22. Tag vor Anreise 30 %zzgl. 10 EUR Gebühr
- bis zum 15. Tag vor Anreise 50 %zzgl. 10 EUR Gebühr
- bis zum 7. Tag vor Anreise 80 %zzgl. 10 EUR Gebühr
Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 90 %.zzgl. 10 EUR Gebühr
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung,
dies kann bei uns angefordert werden.
Die BUV haftet nicht für Inhalte des Buchungssystems und/oder von der Plattform
gelinkten Seiten. Die Haftung obliegt einzig dem entsprechenden Webmaster oder
Verantwortlichen. Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im
Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung
bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.